Ausbau von Sport- und Mehrzweckhallen

Bei Wand- und Deckenbekleidungen in Sport- und Mehrzweckhallen ist es wichtig, dass sich niemand an einer rauen oder splitternden Oberfläche verletzt. Das Bundesamt für Sport BASPO und das Büro für Unfalluntersuchungen bfu empfehlen, Wände bis zu einer Höhe von 2,70 m als Prallschutz auszubilden.

Das Bundesamt für Sport BASPO schreibt für Wand- und Deckenbekleidungen in Sport- und Mehrzweckhallen vor, dass sich niemand an einer rauen oder splitternden Oberfläche verletzen kann. Wände und Decken (einschliesslich der mit ihnen verbundenen Einrichtungen) müssen ballwurfsicher* sein. Dies wird durch folgende Massnahmen erreicht:

  • Wändflächen bis mindestens 2,70 m über Fussboden geschlossenflächig und splitterfrei.
  • Die Splitterfreiheit ist nur gewährleistet, wenn die Flächen auch ballwurfsicher sind und unter den teils starken Ballwurfbelastungen nicht brechen.
  • Das Prinzip der glatten Wand gilt sinngemäss auch für Türen, Geräteraumabschlüsse, festeingebaute Bühnen und Sportgeräte sowie für Beschläge und Installationsteile aller Art, die wandbündig eingebaut sein müssen.


Sogenannte «Prallschutzwände», erhöhen zwar die Sicherheit zursätzlich, sind aber nicht vorgeschrieben. Dabei werden die untenliegenden Schichten nachgiebig ausgebildet, damit die Energie beim Anprall von Personen durch Verformung absorbiert wird. Merkblätter zum Thema:

BASPO Planungsgrundlagen 201 – Sporthallen

bfu-Dokumentation «Sporthallen»


* Die «Ballwurfsicherheit» ist mit einer Prüfung der «Ballwurfsicherheit» nach DIN 18032 - 3 «Sporthallen, Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung» nachzuweisen. Wichtig für den Schreiner ist dabei, dass er von seinem Lieferanten vorgängig folgendes verlangt:

  • Nachweis/Zertifikat mit genau dieser Bearbeitung (Rillung/Bohrung) und diesem Materialaufbau.
  • Montagedetails bzw. -anleitung für die Unterkonstruktion und der Bekleidung